Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
- Die nachfolgende AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
- „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Dia-Positive, Papierbilder, digitale Bilder oder Dateien usw:)
Urheberrecht
- Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.
- Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.
- Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nicht ausdrücklich etwas anders vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung
- Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
- Der Besteller eines Bildes im Sinn vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind.
- Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden.
- Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel ( wie Kontaktkopien, Negative, digitale Dateien und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Eine Übertragung auf den Auftraggeber erfolgt nur gegen gesonderte Bezahlung.
Vergütung, Eigentumsvorbehalt
- Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar entsprechen der Preisliste vereinbart. Fahrkosten innerhalb Berlins sind in den Preisen enthalten. Gegenüber Endverbrauchern weist der Fotograf die Endpreise inkl. MwSt. aus.
- Der Fotograf ist berechtigt, mindestens 50% der Gesamtvergütung bereits bei der Aufnahme als Anzahlung zu fordern.
- Bei Auslieferung der Lichtbilder ist der Restbetrag in voller Höhe zu entrichten. Bei Auftragsarbeiten auf Rechnung, sind diese innerhalb von 10 Tagen ohne Abzug zahlbar.
- Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.
- Sollte bei Kartenzahlung eine Rückbuchung erfolgen, trägt der Auftraggeber die in Rechnung gestellten Bankgebühren zu 100 %.
- Im Rahmen des übernommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit, soweit nicht ausdrückliche Vorgeben erfolgen. So sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen.
Haftung
- Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbaren Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filme, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf – wenn nicht anders vereinbart – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
- Der Fotograf verwahrt die Negative und Dateien sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrten Negative nach 3 Jahren seit Beendigung des Auftrages zu vernichten.
- Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistung der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
- Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.
- Der Fotograf verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere ihm überlassene Aufnahmeobjekte, Vorlagen, Filme usw sorgfältig zu behandeln. Er haftet für entstandenen Schaden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über dem Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.
- Der Fotograf ist berechtigt Fremdlabors zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten.
- Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 6 Tagen beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen.
Nebenpflichten
- Der Auftraggeber versichert, das er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs-, Verbreitungs- und Reproduktionsrecht, sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
Leistungsstörung, Ausfallhonorar
- Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar des Fotografen, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält der Fotograf auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagesatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass dem Fotografen kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann der Fotograf auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
- Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
Datenschutz
Zum Geschäftsverkehr erforderlichen personenbezogenen Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
Digitale Fotografie
- Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträger aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen
- Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.
Bildbearbeitung
- Die Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen und ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen Zustimmung des Fotografen. Entsteht durch Foto-Composing, Montage oder sonstige elektronische Manipulation ein neues Werk, ist dieses mit (M) zu kennzeichnen. Die Urheber der verwendeten Werke und der Urheber des neuen Werkes sind Miturheber im Sinne des §8UrhG.
- Der Auftraggeber versichert, das er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stellt den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.
Nutzung und Verbreitung
- Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-Rom oder ähnlichen Datenträger ist nur aufgrund einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
- Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien, Daten oder Negative an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
- Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Negative zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
- Hat der Fotograf dem Auftraggeber Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
Schlussbestimmungen
- Erfüllungsort und Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Fotografen.
- Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.